Herrzstillstand droht:

Nonbinäre Deutsche beendet Hungerstreik in Ungarn

Ausland
14.07.2025 15:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die in Ungarn inhaftierte nonbinäre Person Maja T. aus Deutschland beendet nach gut fünf Wochen ihren Hungerstreik. T. steht wegen mutmaßlicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. 

T. droht in Budapest eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft. Mit dem Hungerstreik wollte T. bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland erreichen.

Zuletzt hatte der deutsche Außenminister Johann Wadephul versprochen, sich in Gesprächen mit der Regierung in Budapest für bessere Haftbedingungen für Maja T. einzusetzen. T. sei „schwersten Vorwürfen ausgesetzt“, sagte der Minister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen“, fügte er hinzu.

Aus Protest gegen die Haft in Ungarn trat die in der linken Szene als Maja T. bekannte, ...
Aus Protest gegen die Haft in Ungarn trat die in der linken Szene als Maja T. bekannte, mutmaßlich linksextreme deutsche nonbinäre Person, in einen Hungerstreik.(Bild: APA/AFP/Attila KISBENEDEK)

Ärzte befürchteten Organschäden bei Maja T.
Nach Angaben ihrer Unterstützer hat T. durch den Hungerstreik rund 14 Kilogramm abgenommen. Die Herzfrequenz sei zeitweise auf 30 gesunken. Die Ärzte hätten Ohnmachtsanfälle bis hin zum Herzstillstand für möglich gehalten sowie irreversible Organschäden befürchtet.

Außerhalb der Zelle werde Maja T. in Handschellen und Fußfesseln an einer Leine geführt von vier ...
Außerhalb der Zelle werde Maja T. in Handschellen und Fußfesseln an einer Leine geführt von vier bewaffneten Beamten, heißt es in der Erklärung.(Bild: APA/AFP/Attila KISBENEDEK)

Am 1. Juli war T. aus der Untersuchungshaft in Budapest in ein Gefängniskrankenhaus im Südosten des Landes gebracht worden. An den Haftbedingungen hatte Maja T. unter anderem die Isolation in einer Zelle beanstandet, sowie Schlafentzug durch stündliche Kontrollen.

T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe war wenige Minuten zu spät gekommen.

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