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Zoll-Freigrenze für Packerl aus Drittstaaten fällt

Digital
29.06.2021 12:04

Am Donnerstag fällt die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro. Dann muss für Packerl aus Drittstaaten ab dem ersten Euro die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Abgewickelt wird dies von der Post AG, die dabei auch mitverdient. Händler in der EU und aus Österreich haben im Kampf gegen Alibaba und China-Händler auf dem Amazon-Marketplace lange auf diese Regelung gedrängt.

Konkret führt die Post ab dem 1. Juli zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs.

Tarife werden erst im Juli veröffentlicht
Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Webseite. In einer Beispielrechnung einer Handyhülle „Made in China“ fallen bei einem Preis von 3,00 Euro insgesamt Kosten von 12,20 Euro an. Der Importtarif ist in diesem Fall mit 5,00 Euro angegeben.

Muss der Kunde kontaktiert werden und Unterlagen nachreichen, liegt laut Post ein sogenanntes Zollhindernis vor. Beispiele dafür sind ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein unplausibler Warenwert. „Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt“, erklärt die Post online. Die Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.

Ware kann auch bei EU-Händlern aus China kommen
Die Post warnt, dass auch wenn man bei einem Versandhändler in der EU bestellt, es sein kann, dass die Ware aus einem Drittenland wie China kommt. Verweigert man die Annahme, fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Sendung wird an den Absender retourniert.

Bisher wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Allerdings haben viele Versender aus China oder anderen Ländern bewusst einen niedrigeren Warenwert angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Laut Angaben des Finanzministeriums wurde in der Vergangenheit bei drei Vierteln aller Pakete unter 22 Euro der Warenwert zu niedrig angegeben.

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