Angefochten worden war der Wahlgang von der SPÖ. Blanik lag nur 14 Stimmen hinter Hibler. Das Höchstgericht hatte argumentiert, die Gemeinde habe sieben Prozent der Wahlkarten nach telefonischer Antragstellung ausgefertigt. Zudem seien bei persönlicher Vorsprache Wahlkarten für Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgehändigt worden.
Eine Antragstellung von Wahlkarten über das Telefon sei nach den Bestimmungen des Tiroler Wahlrechts unzulässig, ebenso eine Übergabe einer Wahlkarte ohne entsprechende Vollmacht, begründen die Verfassungsrichter die Entscheidung.
Bei der Bürgermeister-Stichwahl in Lienz vom 28. März 2010 entfielen (bei einer Wahlbeteiligung von 65,03 Prozent) auf Hibler 50,1 Prozent oder 3.221 Stimmen. Blanik kam auf 49,9 Prozent oder 3.207 Stimmen. Bei der Gemeinderatswahl kam die ÖVP auf 43,72 Prozent, die SPÖ auf 30,66, die Liste Stadt Lienz auf 9,94, die FPÖ auf 5,32, die Grünen auf 3,72, das BZÖ auf 3,63 und die Union für Lienz auf 3,01 Prozent.
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