Messerattacke auf „Ex“

Angeklagter zeigt wenig Mitgefühl mit Opfer (19)

Oberösterreich
11.05.2021 06:00

Mordversuchsprozess im oberösterreichischen Wels, der Anklagevorwurf ein exemplarisches Beispiel für die derzeit viel diskutierten Gewalttaten in Beziehungen: Ein junges Paar, 22 und 19 Jahre, in Trennung, zur Aussprache nimmt der Mann ein Messer mit und sticht zu. Vor Gericht zeigt der Angeklagte Erinnerungslücken und wenig Mitleid.

„Mein Mandant wird sich für versuchten Totschlag verantworten“, kündigte Verteidiger Michael Lanzinger schon vor dem Prozess an. „In Zeiten, wo Begriffe wie ,Femizide’ in den Medien häufig zu finden sind, gilt es strikt zu trennen, ob es sich um einen versuchten Mord handelt, der klar geplant war oder um eine Tat, die aus der Emotion heraus geschehen ist.“

Stich in den Hals
Und so sitzt der 22-jährige Welser am Montag nervös vor den Geschworenen. Auf den ersten Blick will der junge Familienvater reinen Tisch machen. Hört man genau hin, ist da aber wenig Mitleid mit dem Opfer, seiner Ex-Freundin und Mutter seiner Tochter, die er im August 2020 in den frühen Morgenstunden zu einer Aussprache im Keller ihres Wohnhauses getroffen und mit einem Stich in den Hals fast getötet hätte.

Erinnerungslücken
Fragen, warum er vor dem Treffen extra ein Messer aus seiner Wohnung geholt hatte, oder warum er nach der Tat geflüchtet war, ohne die Rettung zu alarmieren, weicht er aus, spricht von Erinnerungslücken oder entschlägt sich der Aussage. Auch seine widersprüchlichen Angaben nach der Tat – er sagte bei der Tatrekonstruktion, dass er dem Opfer mit dem Messer nur einen „Pikser“ versetzt habe – kann er nicht erklären. Geht es um Emotionen und Gefühle, spricht er nur von seinen eigenen Ängsten.

Vater ließ Tatmesser verschwinden
Die Beziehung des Paares war nicht harmonisch. Ein Nebenbuhler war im Spiel. Das Verfahren zu einem Vergewaltigungsvorwurf wurde eingestellt. Der Staatsanwalt wunderte sich über die Aussagen des Vaters des Angeklagten, der auch das Tatmesser verschwinden hat lassen. Er bezeichnet die Mutter seines Enkelkindes wiederholt als Schlampe ... Das Urteil soll im Laufe des Dienstags fallen.

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