Die Richtervereinigung sieht die aktuelle Corona-Situation „mit großer Sorge“. Daher wird auf Impfungen in der Justiz gedrängt. Zudem richtet Richter-Präsidentin Sabine Matejka einen Appell an die Kollegenschaft: Präsenzverhandlungen soll es nur noch in wirklich dringenden Fällen geben.
Die rund 400 Richterinnen und Richter, die regelmäßig Termine in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder mit Hausbesuch bei alten und schwer kranken Menschen erledigen müssen, und die rund 200 Gerichtsvollzieher, die Privatwohnungen aufsuchen müssen, sollten umgehend geimpft werden, verlangte Matejka im Gespräch mit der APA. Diese Gruppen hätten eigentlich Impftermine im März gehabt. Aber in der Justiz komme es - ähnlich wie bei der Polizei - ständig zu weiteren Verzögerungen. Bisher seien noch nicht einmal jene Richter geimpft, die Covid-Stationen in Spitälern aufsuchen müssen.
Brief an Justizministerin
Generell seien „weitere Verzögerungen bei den Impfungen kaum noch zu verantworten. Wir tragen nicht nur selbst ein erhöhtes Risiko, sondern stellen aufgrund unserer zahlreichen Parteienkontakte vor allem für besonders vulnerable Gruppen im Gerichtsverfahren ein Risiko dar“, unterstreicht die Richtervereinigung auch in einem Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne).
Zwei Corona-Fälle am Wiener Landesgericht
Auch an den Gerichten komme es derzeit immer öfter zu Covid-19-Erkrankungen. So sind zuletzt zwei Fälle am Wiener Straflandesgericht bekannt geworden. Justiz-Cluster an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wären aber fatal. Denn der Gerichtsbetrieb müsse jedenfalls für alle dringenden Verfahren durchgehend gesichert werden, ersuchte die Richtervereinigung die Justizministerin „dringend, unseren Appell zu unterstützen, das aktuelle Risiko durch entsprechende Verfügungen zu minimieren und sich weiterhin für rasche Impfungen einzusetzen“.
Entscheidung soll Richtern überlassen bleiben
Eine Verordnung des Justizministeriums wie im Vorjahr, die generell Präsenzverhandlungen und Gerichtstermine auf die nötigsten Ausnahmefälle beschränkt, halten die Richter allerdings nicht für sinnvoll. Die Entscheidung sollte dem jeweiligen Richter überlassen bleiben. Denn gegen eine Verhandlung mit nur zwei Anwälten in einem großen Raum spreche auch jetzt nichts.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.