„Keine Panik“

Bankenrückzug: Was ING-Kunden beachten müssen

Wirtschaft
03.03.2021 18:49

Bis Ende 2021 zieht sich die Onlinebank ING, wie berichtet, in Österreich aus dem Privatgeschäft zurück. Die 550.000 betroffenen Kunden brauchen sich aber keine Sorgen zu machen. Sie können ihre Guthaben einfach auf ein anderes Konto transferieren. Und wer einen Kredit laufen hat, sollte derzeit gar nichts tun.

Ein seit Jahren anhaltendes Niedrigzinsumfeld hat der niederländischen Bank ING das Leben in Österreich, wo sie vor allem Sparkunden hat, nicht leicht gemacht. Während für Sparkunden das baldige Aus bereits besiegelt ist, gibt es für die übrigen Kunden noch keine Perspektive.

In Hektik sollte man dennoch nicht verfallen, betont Bernd Lausecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Kunden werden schriftlich verständigt
Im ersten Schritt werden jene 430.000 Kunden, die nur Spareinlagen haben, Anfang Juni gekündigt. Da die Bank eine zweimonatige Frist einhalten muss, werden die Kündigungsschreiben Anfang April verschickt. Der Kunde kann bis Juni das Guthaben auf ein anderes Konto transferieren. Wer nicht reagiert, bekommt es automatisch auf das angegebene Referenzkonto überwiesen.

Noch Zeit bis Jahresende
Die 120.000 Kunden, die nicht nur Sparprodukte besitzen, haben bis Jahresende Zeit für einen Wechsel. Oder sie warten ab, welches Kreditinstitut den Kundenstock übernimmt.

Noch viele Fragezeichen für Privatkunden
Für alle übrigen Kunden, die Produkte abseits eines Sparkontos haben, ist der weitere Weg noch offen und es besteht vorerst kein akuter Handlungsbedarf. Kunden, die ein Girokonto, einen Kredit oder ein Wertpapierdepot bei der Bank haben, sind vorerst noch nicht betroffen. Ähnliches gilt für Wertpapierdepots, die vorerst weitergeführt werden sollen.

Mit dem geplanten Ausstieg aus dem Privatkundengeschäft ist aber auch ein Verkauf der gesamten Sparte nicht ausgeschlossen. Sollte dies eintreten, werden die Verträge im Normalfall inklusive der bestehenden Konditionen vom Käufer übernommen.

Abwarten lautet die Devise
Auch bei Krediten warnt der Konsumentenschützer davor, in Panik zu verfallen oder überhastet einen Kredit umzuschulden. Kunden mit günstigem Kredit sollten nichts tun. Kreditverträge müssen nämlich weiterlaufen bzw. übernommen werden. 

Unterschiedliche Kündigungsbestimmungen
Wer dennoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann Verträge, die auf unbestimmte Zeit laufen - wie ein täglich fälliges Sparkonto oder auch ein Girokonto -, „unter Einhaltung einer Zweimonats-Frist“ kündigen, erklärt die Arbeiterkammer.

Rechtlich unklar sei hingegen, ob auch eine Kündigung auch bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit - beispielsweise für Festgeldkonten mit Einmalerlag oder fix vereinbarten Laufzeiten - so einfach möglich ist. Bei derartigen Produkten ist nur eine Kündigung „aus wichtigem Grund“ vorgesehen - und „ob die Auflösung des Privatkundengeschäfts ein hinreichend wichtiger Grund ist“, ist laut AK noch offen.

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