Nicht unter FFP2

Strenge Maskenpflicht für Testverweigerer

Österreich
18.12.2020 19:09

Österreich geht ab dem 26. Dezember für mindestens drei Wochen erneut in den Corona-bedingten Lockdown. Ab dem 18. Jänner sollen der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen - allerdings nur für Menschen, die bei einem der dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden. „Für alle, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen, gelten die Regelungen des Lockdowns bis 24. Jänner, also eine Woche länger“, sagte Kanzler Sebastian Kurz am Freitagabend. Der Verzicht auf einen Test bedeute bis zum 24. Jänner ganztägige Ausgangsbeschränkungen und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske etwa beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit. Auch Schüler und Lehrer ohne negativen Test müssen eine FFP2-Maske tragen.

Corona-Tests seien die Voraussetzung für Lockerungen in der Pandemie. „Ohne Einschränkungen gibt es keine Möglichkeit, durch diese Pandemie zu kommen“, so Kurz. Von 15. bis 17. Jänner sind weitere Massentests geplant. 

Berufe mit nahem Personenkontakt müssen zum Test
Berufe mit nahem Personenkontakt, etwa in Spitälern und Pflegeheimen, aber auch in Schulen und Kindergärtnern sowie in Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel werden künftig einmal pro Woche getestet, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ankündigte. Wer das verweigert, hat eine FFP2-Maske zu tragen.

Auch nicht getestete Lehrer brauchen FFP2-Maske
Betroffen sind auch die Schulen, sie starten den Unterricht jetzt doch schon direkt nach Ferienende am 7. Jänner, das aber in allen Schulstufen im Distanzunterricht. Erst am 18. Jänner gibt es wieder Präsenz-Unterricht. Davor nicht negativ getestete Lehrer müssen eine FFP2-Maske tragen.

Skilifte, Gondeln: FFP2-Masken-Pflicht
Dagegen geht es bald wieder auf die Skipiste. Wie Sportminister Werner Kogler (Grüne) berichtete, können die Länder Seilbahnen und Lifte wieder öffnen. Getragen werden muss dabei FFP2-Maske. Loipen und Eislaufplätze bleiben zugänglich. Indoor-Sport wird, sobald er wieder möglich ist, an einen negativen Corona-Test gebunden. Dieser ist auch die Voraussetzung, um an Kulturveranstaltungen teilnehmen zu können, die ab 18. Jänner möglich sein sollen. Zugelassen werden maximal 500 Personen indoor, höchstens 750 outdoor.

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