Aufgrund der Diskrepanzen in der Anwendung der Covid-19-Maßnahmenverordnung bei der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Nationalfeiertag hat das Gesundheitsministerium die betroffenen Behörden zu einer Aussprache „über eine klare, einvernehmliche Rechtsauslegung“ geladen. Eine Auflösung bei Verstößen habe zwar grundsätzlich durch die Polizei zu erfolgen, aber nach Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde, hieß es im Voraus aus dem Ressort.
Für die angesprochene Gesundheitsbehörde der Stadt (MA 15) würde dieser Passus der Rücksprache, der in Paragraf 10 Abs. 13 Z 1 COVID-19- der Maßnahmenverordnung geregelt ist, jedoch „eigentlich keinen Sinn“ machen, hieß es aus der Magistratsdirektion der Stadt Wien. Darauf habe man bei einem sogenannten Abstimmungsgespräch mit dem Gesundheitsministerium und der Landespolizeidirektion (LPD) bereits im Sommer hingewiesen. Der Passus sei aber trotzdem kurzfristig in die Covid-19-Maßnahmenverordnung aufgenommen worden - ohne Begutachtungsfrist und daher ohne Möglichkeit, die Bedenken nochmals anzuführen, hieß es in einem Statement an die APA.
Die Magistratsdirektion stellt klar: Wird der Abstand nicht gehalten und/oder sich der MNS-Pflicht widersetzt, ergibt sich ein Gesundheitsrisiko, das klar gesetzlich festgelegt und geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle, auch für die Polizei und auch ohne Empfehlung der Gesundheitsbehörde. Also wenn die Polizei feststellt, dass die gesetzliche Vorgabe massiv unterlaufen wird, muss sie einschreiten - dazu braucht es keine Gesundheitsbehörde und auch keine Empfehlung.
Maskengegner hielten Mindestabstand nicht ein
Rund 1500 Demonstranten hatten am Montagnachmittag in der Wiener Innenstadt demonstriert, ohne dabei den Mindestabstand einzuhalten, Masken trugen die Manifestanten großteils ebenfalls nicht. Die Teilnehmer ignorierten die Aufforderungen der Polizei den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Die LPD Wien verwies nach der Demonstration auf ihren rechtlichen Standpunkt, dass eine mögliche Untersagung im Vorfeld, aufgrund eines VfGH-Entscheids ohnehin sehr schwierig wäre, und, dass für eine Auflösung aus epidemiologischen Gründen das Magistrat der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde zuständig wäre. Am Samstag soll in Wien jedenfalls eine weitere Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stattfinden.
Die Stadt Wien empfiehlt dem Gesundheitsministerium jedenfalls Abs. 13 von §10 der aktuellen Covid-19-Maßnahmen-VO zu streichen, „denn gelindere Mittel, die den gesetzmäßigen Zustand - also Maske oder Abstand - bewirken, sind in einer solchen Situation schlicht nicht vorstellbar.“
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