„Krone“-Ombudsfrau

Bei Ryanair: „Nemo“ durfte nicht mit ins Flugzeug

Ombudsfrau
26.10.2020 12:00

Der Handgepäckskoffer seines Sohnes im Nemo-Design passte knapp nicht in die Abmessungsvorrichtung - deshalb verlangte die Airline Ryanair vom Vater des 6-Jährigen eine Mehrgebühr. Da die Zahlung nicht möglich war, musste der Bub seinen Koffer zurücklassen.

Für den Griechenland-Urlaub mit der Familie packte der Sohn von Manfred H. aus dem Burgenland im September seinen kleinen Koffer. Teddybär, Stoffpferd und Kinderkamera verstaute er in dem Gepäckstück, das wie der berühmte Film-Clownfisch aussieht. Vor dem Einsteigen in den Flieger forderte ein Mitarbeiter dazu auf, den Koffer in die Abmessungsvorrichtung zu stellen. „Da die Räder des Koffers um einen halben Zentimeter nicht hineinpassten, verlangte man 25 Euro“, so der Leser. Zähneknirschend wollte er zahlen. „Bargeld und Bankomatkarte hat man nicht angenommen, die Kreditkartenzahlung klappte nicht“, so Herr H. weiter.

Es blieb nichts anderes übrig, als den Koffer auszuräumen und „Nemo“ zurück in Wien zu lassen, der Bub war den Tränen nahe. Platz im Flieger hätte es laut Vater genug gegeben, der Flug sei nur zu zwei Drittel voll gewesen. Dem nicht genug, wollte man die Leser auf dem Heimflug nicht ohne Bezahlung von 25 Euro für den nicht transportierten Koffer einchecken lassen. Was eine umsichtige Flughafenmitarbeiterin verhinderte. Seinen Koffer hat der 6-Jährige übrigens nie zurückerhalten. Entsetzt ob des Vorgehens der Airline, bat Familie H. die „Krone“ um Hilfe.

Fluglinie Ryanair verweist lediglich an Kundenservice
Ryanair teilte der Ombudsfrau auf Anfrage lapidar mit, man möge sich an das Kundenservice wenden. Der Umgang mit Kunden ist offenbar genauso billig wie die Tickets der Fluglinie, findet die Ombudsfrau!

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