Grundsätzlich bezahlt der Bund den Ländern in Bezug auf Schülerfreifahrten eine Pauschalabgeltung für 39 Unterrichtswochen. Angesichts der Einführung der Herbstferien will das Familienministerium offenbar den Betrag senken. Begründung: In den ursprünglichen Einzelverträgen mit allen Unternehmen des Linienverkehrs sei vereinbart, dass für Wochen ohne Schulbesuch kein Fahrpreisersatz geleistet werde, heißt es. Die logische Schlussfolgerung: Der Pauschalbetrag wird um die Herbstferien reduziert.
Der Bund wird nachlässig. Anstatt den Ländern mehr Geld bereitzustellen, um das Problem übervoller Schülerbusse zu lösen, werden sogar die Mittel nun gekürzt.
Heinrich Dorner, Landesrat für Verkehr und Infrastruktur (SPÖ)
Der Landesrat kann nur den Kopf schütteln. „Trotz Herbstferien bleibt die Zahl der unterrichtsfreien Tage gleich. Aus Sicht aller Bundesländer hat damit die jährliche Abgeltung in unveränderter Höhe zu bestehen. Falls nicht, sind die Bundesförderungen für den Öffentlichen Verkehr zu erhöhen“, sagt Dorner.
Zu wenig sind ihm auch die zusätzlichen 3,2 Millionen € bundesweit für den Schülergelegenheitsverkehr: „Hoch gelobt vom Finanzminister, aber eine Alibi-Aktion! Die ist nicht einmal ansatzweise die im Regierungsprogramm versprochene umfassende Lösung der Finanzierung“, beklagt Dorner.
Karl Grammer, Kronen Zeitung
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).