Ein aufsehenerregender Kriminalfall hat eine neue Entwicklung genommen: Gemeint ist jene Schießerei Ende Juni in Salzburg-Leopoldskron, als ein 36-Jähriger einem Beamten die Dienstwaffe abgenommen und abgedrückt hat. Laut einem Gutachten war er nicht zurechnungsfähig. Er ist deshalb wieder in der CDK. Kürzlich hat die „Krone“ über den Fall berichtet.
Das Ergebnis des Gutachtens ist „nicht überraschend“, sagt Opfer-Anwalt Stefan Rieder, der die beiden Polizisten vertritt. „Immerhin lag der Mann damals am Boden, schrie und tobte.“ In der Tat war der Verdächtige (36), der am 25. Juni von einem Vordach auf den Boden fiel, im Drogen-Rausch.
Gutachten attestiert auch Gefährlichkeit
Beim Einsatz kam es laut Polizei zu einem Gerangel, indessenfolge sich der 26-Jährige die Dienstwaffe krallte und abdrückte. Der zweite Polizist erwiderte das Feuer. Projektile trafen den 36-Jährigen und einen Kollegen schwer. Eine Kugel blieb sogar im Funkgerät des Beamten stecken. Beide überlebten. Seither wird gegen den Salzburger wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt. Doch eine Anklage wird es aufgrund des neuen Gutachtens nicht geben, da der 36-Jährige nicht zurechnungsfähig war, und daher nicht belangt werden kann - vielmehr droht die dauerhafte Einweisung in eine Anstalt. Der 36-Jährige hat bereits seine Zelle verlassen, und befindet sich in der Christian-Doppler-Klinik - erneut, da er kurz nach dem Vorfall bereits dort war. Die U-Haft wurde offiziell in eine vorläufige Anhaltung verwandelt. Zudem wird ihm eine Gefährlichkeit attestiert.
Anwalt bleibt bei Kritik
Dies alles habe sein Mandant „zur Kenntnis genommen“, sagt Verteidiger Kurt Jelinek. Der Anwalt hatte bereits Kritik am Einsatzverhalten der Polizisten geübt und betonte gegenüber der „Krone“: „Man weiß noch immer nicht, mit welcher Waffe wie viele Schüsse abgefeuert wurden.“
Opfer-Anwalt kontert Verteidiger
Gutachten seien noch ausständig, weiß Rieder und verteidigt das Verhalten der Polizisten: „Es wurden die Dienstvorschriften eingehalten.“ Laut dem Opfer-Anwalt betreibe der Verteidiger „eine klassische Täter-Opfer-Umkehr, die anstößig ist“. Zudem seien laut Rieder die beiden Polizisten „leicht verstimmt, da sie über das Gutachten nur aus den Medien erfahren haben“.
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