Ein deutscher Pensionist (72) musste sich am Salzburger Landesgericht nach einem schweren Verkehrsunfall auf der A10 im Juni des Vorjahres erklären. Einen anfangs angenommenen Sekundenschlaf konnte das Gericht aber nicht nachweisen. Der Unfalllenker bekam eine zweite Chance in Form einer Diversion.
Es war der 2. Juni 2024, als ein Alarm bei den Salzburger Einsatzkräften einging: ein schwerer Unfall im Reittunnel bei Pfarrwerfen. Ein deutscher Autofahrer, der mit einem Wohnwagengespann Richtung Süden unterwegs war, verlor die Kontrolle. Das Fahrzeug prallte zuerst gegen ein Schild und danach gegen die Tunnelwand. Feuerwehrleute mussten den Lenker und die Beifahrerin, beide schwer verletzt und eingeklemmt, aus dem Wrack bergen. Ein Notarzt-Hubschrauber brachte das Ehepaar ins Spital.
Zwei Jahre Probezeit für Lenker
Nun, elf Monate später, musste sich der Lenker wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten, da seine Gattin mehrfache Knochenbrüche erlitten hatte und Sekundenschlaf laut Anklage der Unfallauslöser war. Doch einen Sekundenschlaf konnte das Gericht beim Prozess am Montag nicht feststellen.
Der Angeklagte übernahm Verantwortung und bekam eine zweite Chance in Form einer Diversion. Das heißt: Wenn er in den nächsten zwei Jahren straffrei bleibt, wird das Verfahren automatisch eingestellt. Das Diversionsangebot des Gerichtes nahmen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft an.
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