Entscheidung naht

Wahlanfechtungen: „Es wird Überraschungen geben“

Steiermark
12.09.2020 07:00

Die Spannung in zehn steirischen Gemeinden steigt: In ihnen wurde das Ergebnis der Gemeinderatswahl Ende Juni beeinsprucht, am 21. September wird in einer Sitzung der Landeswahlkommission darüber entschieden, ob Teile der Wahl aufgehoben bzw. wiederholt werden müssen. Es soll Überraschungen geben.

In zehn Gemeinden zog der Urnengang Einsprüche nach sich: Breitenau, Frohnleiten, Ilz, Kirchbach-Zerlach, Mortantsch, St. Andrä-Höch, St. Peter/Ottersbach (alle absolute ÖVP-Mehrheit), Wildon (relative ÖVP-Mehrheit) sowie Leibnitz und Mürzzuschlag (beide SPÖ-Mehrheit).

„Man muss bei Wahlen genau sein“
Über den Sommer wurde „ermittelt“, teilweise mussten Tausende Stimmzettel kontrolliert werden. Die Entwürfe der Landeswahlbehörde sind mittlerweile fertig. „Es wird die eine oder andere Überraschung geben“, kündigt Leiter Manfred Kindermann gegenüber der „Krone“ an. „Man muss bei Wahlen genau sein, das wird von manchen noch immer unterschätzt.“ Er betont, dass die Prüfer an den Inhalt der Anfechtungen gebunden sind, „darüber hinaus darf nichts geprüft werden“. 

Die Folgen eines stattgegebenen Einspruchs könnten von einer neuen Kundmachung des Ergebnisses bis zu einer Wiederholung der Stimmabgabe reichen.

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