Das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums wurde Anfang August in den Regelbetrieb überführt. Laut BMI-Sprecher Harald Sörös wurde das System bisher 581 Mal in Anspruch genommen und hat bereits 83 Verdächtige identifiziert. Aber es wird auch Kritik an der geplanten Maßnahme geübt. So kritisieren Thomas Loninger, Geschäftsführer der Datenschutz- und Bürgerrechts-NGO epicenter.works und Katharina Kucharowits, Sprecherin der SPÖ für Agenden im Bereich Netzpolitik das Vorgehen des Innenministeriums. Doch was sagen unsere Leser über die neue Methode der Kriminalitätsbekämpfung und was spricht dafür und was dagegen?
Im Grunde scheint das System relativ einfach zu sein. Bilder nach Bank- oder Tankstellenüberfällen werden mit einer Fotodatenbank des Innenministeriums abgeglichen, die Tatverdächtige enthält. Ermittler bekommen die wahrscheinlichsten Treffer vorgelegt und können danach selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.
Dieses Vorgehen stieß bei einigen unserer Leser auf Widerstand. „Überwachung!“ und „Zu viel Kontrolle!“ waren häufig zu lesende Argumente. Leser Waldkuh kritisiert vor allem die Art, wie das neue System eingeführt wurde. „In einer Demokratie haben die Bürger befragt zu werden, ob sie eine derartige scharfe Überwachung überhaupt wünschen. Offenbar ist es jetzt neu, dass eine kleine soziale Gruppe von 10 Menschen hier eine Entscheidung trifft, die keiner so glauben darf.“ Für ihn stehen diesbezüglich auch noch einige Fragen offen. „Woher stammt das Datenmaterial? Wer hat erlaubt, die Bilder einer maschinellen Verarbeitung zuzuführen?“, fragt er in die Runde.
Die Gegenseite begrüßt wiederum die neu geschaffene Möglichkeit, Verbrecher schneller ausfindig zu machen. „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, ist häufig zu lesen. Karoq kritisiert lediglich die Bildqualität vieler Überwachungskameras: „Also von mir aus können sie das weiter ausbauen, aber bitte nicht solche Kameras verwenden, die so schreckliche Bilder machen, wie oft auf den Fahndungsfotos zu sehen sind.“ Weiters wird als Argument angeführt, dass diese Maßnahme keinen Richterspruch hat und der Exekutive bei ihrer Arbeit lediglich helfen soll.
Was denken Sie über das neue Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums? Eine moderne Möglichkeit zur schnelleren Verbrecherüberführung oder ein zu massiver Einschnitt in unsere Grundrechte?
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