Unklare Definition

Kritik des Verfassungsdienstes an Corona-Gesetzen

Politik
30.08.2020 15:29

Das Gesundheitsministerium steht seit Monaten in der Kritik, weil seine Corona-Verordnungen regelmäßig für Chaos und Unsicherheit sorgen und von Juristen regelrecht zerpflückt werden. Der Entwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zu Änderungen am Epidemiegesetz und am Covid-19-Maßnahmengesetz wird auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes recht harsch kritisiert. Es gebe grobe Unklarheiten. Auch, was die Definition von „bestimmten“ und „öffentlichen“ Orten betrifft, fehle es an „ausreichender Klarheit“.

Das Gesundheitsministerium reagiert mit dem Entwurf darauf, dass der Verfassungsgerichtshof Anschobers Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen zum größten Teil aufgehoben hat. In mehreren Stellungnahmen der Begutachtung gab es Warnungen, dass auch die neuen Regelungen verfassungswidrig sein könnten, das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit von sehr weitgehenden Betretungsverboten vor.

„Grobe Unklarheiten“ erkannt
Zwar sieht der Verfassungsdienst im Kanzleramt nicht grundsätzlich die Gefahr einer Verfassungswidrigkeit, aber dennoch grobe Unklarheiten. „Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten oder öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist“, heißt es zum Covid-19-Maßnahmengesetz.

Sind Wohnungen „bestimmte Orte“?
„Aus dem vorgeschlagenen Wortlaut lassen sich (...) die konkrete Bedeutung der Begriffe ,bestimmte Orte‘ und ,öffentliche Orte‘ sowie ihre Abgrenzung voneinander nicht mit ausreichender Klarheit erkennen“, bemängelt der Verfassungsdienst. Dies sollte zumindest in den Erläuterungen klargestellt werden. Auch müsse man klarstellen, ob von „bestimmten Orten“ auch private Orte wie etwa Wohnungen oder Grundstücke erfasst sein sollen.

„Bestätigung und Verbesserungsvorschläge“ erhalten
Anschobers Kabinettschefin Ruperta Lichtenecker wies im „Profil“ die anhaltende Kritik an den juristischen Texten des Gesundheitsministeriums als unfair zurück: „Der Verfassungsdienst ist fast immer mit am Tisch gesessen.“ Letzteres betonte auch Anschobers Sprecherin.

Anschober selbst twitterte am Sonntag, viel „Bestätigung und Verbesserungsvorschläge“ erhalten zu haben. Alle würden „überprüft und teilweise eingearbeitet“. Zu den kritischen Stellungnahmen zur nun vorliegenden Novelle hatte Anschober jedenfalls zuletzt betont, diese sehr ernst zu nehmen. Ein Treffen mit den Klubobleuten sei bereits am Montag geplant. Auch will er, nach Sebastian Kurz‘ Rede, am kommenden Dienstag eine „Erklärung“ angeben.

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