25.06.2020 07:55 |

Datenschutz

EU will DSGVO-Anwendung für Bürger vereinfachen

Die EU-Kommission will neue Technologien nutzen, um die Anwendung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu vereinfachen. Es gehe darum, „den Bürgern zu helfen, die Regeln für die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu verwalten“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch in Brüssel. Die Kommission wolle dabei auf „Innovation“ und „vielleicht neue Apps setzen“.

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Die DSGVO schreibt vor, dass beim ersten Besuch von Webseiten und Online-Plattformen Nutzer jedes Mal nach ihren Präferenzen beim Umgang mit ihren Daten gefragt werden müssen. „Und die erste Reaktion ist, einfach ‘ja‘ zu sagen“, so Reynders. Schließlich habe der Nutzer die Seite aufgerufen, um eine Information zu finden, nicht um seine Datenschutzeinstellungen zu verwalten.

„Wir werden nun versuchen, die Entwicklung neuer Technologien zu unterstützen, um die DSGVO in vollem Umfang zu nutzen“, erklärte der Justizkommissar. Die Idee sei, eine Anwendung oder Webseite zu entwickeln, in der die Nutzer „alle Entscheidungen über den Schutz Ihrer persönlichen Daten treffen“. Beim Surfen könnten dann die besuchten Webseiten diese Einstellungen direkt übernehmen. „Das wäre für alle Beteiligten einfacher.“

Schwierigkeiten bei Umsetzung
Die Kommission stellte am Mittwoch ihren Bericht zur Umsetzung der DSGVO vor. Das Regelwerk gilt seit Mai 2018 und macht Unternehmen und Organisationen europaweit Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer von Online-Diensten sollen so mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Missbrauch mit ihren persönlichen Daten vorzugehen.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten bewertet Brüssel die Verordnung grundsätzlich als Erfolg: Die DSGVO habe weltweit einen neuen Standard beim Datenschutz gesetzt, hieß es. Aber bei der Umsetzung gebe es auch weiterhin Schwierigkeiten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen seien die Auflagen häufig eine finanzielle Belastung.

Ein Grundproblem ist dem Bericht zufolge eine fehlende Harmonisierung der Regeln und deren Durchsetzung in den Mitgliedstaaten, auch aufgrund unzureichender Ausstattung der zuständigen nationalen Datenschutzbehörden. „Wenn wir hier keinen Fortschritt sehen, gibt es auch die Möglichkeit, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten“, sagte Justizkommissar Reynders.

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