Sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagsätzen à 50 Euro, also 6000 Euro. Dieses Urteil am Linzer Landesgericht vom 24. April 2019 brach dem damals 55-jährigen Kriminalisten das berufliche Genick. Er hatte sich am 19. Oktober 2018 beim Parkplatz hinter der Linzer Landespolizeidirektion zuerst mit zwei Flaschen Wodka betrunken und dann mit zwei Streifenpolizisten angelegt.
Kriminaler vs Plattfüße
Die Uniformierten waren gerufen worden, weil ein „offenkundig Alkoholisierter“ versuche, sein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Zuerst versuchte der rauschige Kriminale die „Plattfüße“ daran zu hindern, seine Identität festzustellen. Er sei ohnehin ein Kollege, gab er an. Als bei ihm eine Personendurchsuchung vorgenommen wurde, sagte er: „Wenn das so ist, greife ich zur Puff’n. Vielleicht führe ich ja auch eine bei mir.“
„Hau euch eine in die Goschn“
Während einer der Beamten daraufhin sein Fahrzeug durchsuchte – Waffe wurde keine gefunden –, soll er einen „Deal“ vorgeschlagen haben. Darauf gingen die Beamten nicht ein. Sie überstellten ihn ins Polizeianhaltezentrum. Dort soll er den beiden gedroht haben, ihnen „eine in die Goschn“ zu hauen, wenn er sie wiedersehe und keine Handschellen mehr oben habe.
Verwaltungsgericht bestätigte Entlassung
Die Disziplinarkommission sprach später die Entlassung aus. Er berief, doch auch das Verwaltungsgericht kannt keine Gnade.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).