Zudem habe er nie Geld genommen, ohne für die ÖBB juristische Arbeit geleistet zu haben, betonte Lansky. Von ÖBB-Seite sei bisher kein Wunsch nach einer Neuverhandlung an ihn herangetragen worden.
Begonnen habe die ÖBB-Beratung im Jahr 2002, als der damalige Bahn-Chef Rüdiger vorm Walde einige Wochen nach seinem Amtsantritt einen "Vertrauensanwalt" für den Vorstand gesucht habe. Seine Kanzlei habe in Folge an verschiedenen Projekten gearbeitet, etwa zum Zusammenschluss von Postbus mit den ÖBB, zu Kraftwerken, Personenverkehr und Finanzierungsverträgen. Auch die Umstrukturierung der ÖBB habe ein Team seiner Kanzlei - gemeinsam mit einer anderen Rechtsanwaltskanzlei - begleitet.
"Als Alternative" langfristigen Kontrakt angestrebt
Als eine von den ÖBB 2004 in Auftrag gegebene Tätigkeit trotz bereits geleisteter aufwendiger Arbeiten vom neuen Bahn-Chef Martin Huber nicht abgenommen wurde, habe seine Kanzlei "als Alternative für die von Huber nicht gewünschten Arbeiten" einen langfristigen Vertrag mit der Bahn angestrebt. Die Verhandlungen seien mit der Finanzprokuratur des Bundes, damals unter Finanzminister Wilhelm Molterer, geführt worden, präzisierte Lansky. Bahn-Chef Huber habe den Vertrag schließlich unterzeichnet.
Der 2007 abgeschlossene Zehn-Jahres-Vertrag gelte noch bis 2017, das Gesamtvolumen liege bei 4,5 Millionen Euro mit absteigendem Umfang der Aufträge. So seien im Jahr 2007/08 Aufträge im Umfang von 800.000 Euro vereinbart worden, im jetzt beginnenden neuen Geschäftsjahr 400.000 Euro. Das vereinbarte Auftragsvolumen sei im ersten Jahr vonseiten der ÖBB zwar nicht eingehalten worden, die Kanzlei habe aber auf die Geltendmachung der Garantie verzichtet. "Es wurde kein einziger Euro verrechnet, dem keine Leistung entgegenstand", betonte Lansky.
Verträge nicht europaweit ausschreibungspflichtig
Lansky erläuterte auch eine Klausel wegen sogenannter Vergaberechtsverstoßkonsequenzen: Der gemeinsamen Rechtsauffassung aller Beteiligten nach sei weder der ursprüngliche noch der Folgevertrag europaweit ausschreibungspflichtig. Die Klausel sei ausschließlich für die theoretisch immer möglichen Fälle "verschiedener Prozessvarianten und Strategien der Vertragspartner" erfolgt. Laut "profil" ist in einem Side-Letter zum Vertrag eine Abschlagszahlung vereinbart worden, wäre eine Ausschreibung notwendig geworden und die Kanzlei nicht zum Zug gekommen.
Lansky warnte ausdrücklich vor der Politisierung der ÖBB. Diese schade dem Unternehmen, es gebe teilweise keine Verantwortung der Eigentümer für das öffentliche Eigentum, so der Anwalt in Richtung der ÖBB-Kritiker.
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