Um den Einnahmenverlust von KünstlerInnen abzufedern, hat das Kulturamt der Stadt Innsbruck Arbeitsstipendien in Höhe von insgesamt 95.000 Euro ausgeschrieben. In den Sparten bildende- und darstellende Kunst, Literatur und Musik können Künstler und Künstlerinnen ab sofort eine Sonderförderung von 1000 Euro pro Person beantragen, heißt es von der Stadt.
„Anträge können ab sofort und ausschließlich online auf dem Ausschreibungsportal der Stadt Innsbruck eingereicht werden“, informiert die Stadt am Mittwoch. Um die finanzielle Unterstützung den Künstlern rasch zukommen zu lassen, endet die Ausschreibungsfrist am 15. Mai um 17.00 Uhr. „Eine Handysignatur oder Bürgerkarte ist für die digitale Beantragung nicht notwendig“, heißt es weiter.
Verluste abfedern
„Es ist uns als Stadt Innsbruck und mir als Kulturstadträtin ein zentrales Anliegen, dass die große, breite und kreative Innsbrucker Kunst- und Kulturszene die Corona-Krise überlebt“, erklärt Kulturstadträtin Uschi Schwarzl. „Ich bin sehr dankbar und freue mich, dass wir hier als Soforthilfe zusätzliches Geld in die Hand nehmen konnten, um zumindest einen Teil der zu erwartenden Einnahmenverluste von Künstlerinnen und Künstlern abzufedern.“
Wer bekommt die finanzielle Unterstützung?
“Antragsberechtigt sind professionelle, von der künstlerischen Tätigkeit lebende Kunstschaffende mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, welche über kein regelmäßiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze verfügen“, so die Richtlinien der Stadt. Entschieden wird die Vergabe von einer jeweils mit Fachleuten aus den vier Teilbereichen - Bildende- und darstellende Kunst, Literatur und Musik - zusammengesetzten ExpertInnen-Jury.
Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen des Kulturamtes unter 0512 53 60 - 1654 oder post.kulturamt@innsbruck.gv.at zur Verfügung.








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