Service für Wiener

Sachkundenachweis kann jetzt online gemacht werden

Tierecke
17.04.2020 06:39

Ein spezielles Service gibt es für all jene, die aktuell bequem von zu Hause aus alle Infos zum Thema Hundeanschaffung erhalten wollen: Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden die Sachkundekurse für Wiener Neu-Hundehalter bis auf Weiteres online als Webinar angeboten.

Seit dem 1. Juli 2019 muss jede Person, die in Wien einen Hund anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen gehalten hat, einen Sachkundekurs besuchen. In diesem vermitteln die autorisierten Anbieter Grundkenntnisse über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen. Eine reguläre Abhaltung der Kurse war in den vergangenen Wochen nicht möglich. Mit dem Online-Angebot gibt es nun wieder die Möglichkeit, sich unter professioneller Anleitung intensiv mit dem Thema Hund auseinanderzusetzen und den Sachkundenachweis zu erwerben.

„Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, dieses Angebot kurzfristig umzusetzen“, so Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien, die den Sachkundenachweis betreut. Die Modalitäten für die Webinare sind wie folgt:

  • Die Teilnehmer müssen über ein mit dem Internet verbundenes Endgerät, das mit funktionsfähiger Webcam und Mikrofon ausgestattet ist, verfügen.
  • Der Kurs dauert mindestens vier Stunden. Einige Vortragende bieten diesen in zwei Teilen an.
  • Die Kursgebühr beträgt 40 Euro. Diese gehen 1:1 an die Vortragenden, die Stadt Wien hat durch die Sachkundekurse keine Einnahmen.
  • Die Teilnehmerzahl ist auf 12 pro Online-Kurs begrenzt.
  • Die Anmeldung erfolgt direkt bei den autorisierten Kurs-Vortragenden. Diese sind in der AnbieterInnen-Liste mit einem Computer-Symbol gekennzeichnet. Auch das TierQuarTier Wien hält die Sachkundekurse nun virtuell ab. Der nächste Kurs findet am Montag, 27.4.2020, von 16 bis 20 Uhr statt. Alle Informationen und weitere Termine finden Sie hier.

Nachweis kann auch später vorgelegt werden
Die Möglichkeit, den Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes für die Hundeabgabe nachträglich bei der zuständigen Stelle (MA 6) vorzulegen, bleibt aufrecht. In diesem Fall muss bei der elektronischen Anmeldung unter dem Punkt „Sachkundenachweis“ die Auswahl „Sachkundenachweis liegt vor“ ausgewählt und im Feld für Anmerkungen vermerkt werden, dass der Nachweis nachgebracht wird, sobald die Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung des Corona-Virus aufgehoben worden sind. Die elektronische Anmeldung erfolgt hier.

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