Insolvent gegangen

Güssinger Mineralwasser sperrt vorübergehend zu

Wirtschaft
19.12.2019 12:51

Der burgenländische Mineralwasserabfüller Güssinger (Güssinger Beverages & Mineralwater GmbH) ist insolvent. Beim Landesgericht Eisenstadt wurde am Donnerstag ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt, wie der KSV1870 mitteilte. Eine Fortführung des Unternehmens wird beabsichtigt. Allerdings soll der Betrieb zunächst geschlossen werden, um unter anderem den Maschinenpark zu erneuern.

Betroffen von der Insolvenz sind den Kreditschutzverbänden KSV, Creditreform und AKV zufolge 17 Mitarbeiter und 120 Gläubiger, davon entfallen 23 auf Dienstnehmerforderungen. Die Passiva werden mit rund 2,08 Millionen Euro angegeben. Die Aktiva sind laut KSV1870 „ziffernmäßig nicht bekannt“, es gibt „lediglich einen veralteten Maschinenpark“. Die Aktiva bestünden nur noch aus dem Anlagenvermögen, Vorräte seien kaum noch vorhanden, bekräftigte der Alpenländische Kreditorenverband.

„Ausfall eines Hauptkunden“
Begründet wird die Insolvenz unter anderem mit einem veralteten Maschinenpark sowie einem erheblichen Investitionsstau und dem „Ausfall eines Hauptkunden“ bzw. der „Preisgestaltung des Hauptkunden“, der laut KSV1870 für 80 Prozent des Umsatzes verantwortlich war. Mitte Juli hatte der Lebensmitteldiskonter Hofer einen Lieferstopp verhängt. Das habe zu massiven wirtschaftlichen Verlusten geführt. Die Buchhaltungsunterlagen seien „nicht vollständig“. Die Hausbanken hätten Kreditlinien fällig gestellt, dadurch fehle es an Liquidität.

Das Unternehmen soll weitergeführt werden. Die benötigten Geldmittel sollen aber erst im Jänner 2020 fließen. Deshalb solle das Unternehmen kurzfristig geschlossen werden, um den Maschinenpark zu erneuern. Danach soll der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Gläubiger wird Quote von 20 Prozent angeboten
Den Gläubigern wird laut dem Sanierungsplan eine Quote von 20 Prozent angeboten, zahlbar binnen zwei Jahren. Die Erfüllung des Sanierungsplanes soll durch Unterstützung des wirtschaftlichen Eigentümers erfolgen, hieß es vom AKV und vom Gläubigerschutzverband Creditreform. Forderungen können ab sofort über KSV1870, AKV Europa und Creditreform angemeldet werden.

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