Leine oder Maulkorb

Einheitliches Hunde-Gesetz in Tirol beschlossen

Tierecke
16.10.2019 11:14

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag das neue Landespolizeigesetz beschlossen. Dieses sieht strengere Regeln für Hunde und Hundehalter vor. Wie bereits berichtet, wird es künftig einheitliche Regelungen für alle Tiroler Gemeinden geben. In Wohnsiedlungen oder Ortszentren heißt es künftig: Leine oder Maulkorb. 

Die zentralen Regelungen im neuen Gesetz lauten: Wer künftig mit einem Hund an öffentlichen Orten innerhalb von Wohnsiedlungen oder Ortskernen unterwegs ist, hat diesen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen gilt jedenfalls die Maulkorbpflicht.

Theoretische Ausbildung ist Pflicht
„Hunde-Neueinsteiger“ müssen bei der Anmeldung ihres Vierbeiners einen Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen. Das Gesetz wird künftig für alle Tiroler Gemeinden gelten. Bisher gab es unterschiedliche Regelungen. Die zuständige LR Patrizia Zoller-Frischauf sieht mit der Novelle einen wichtigen Schritt getan: „Im Sinne der Sicherheit von Mensch und Tier braucht es einheitliche Verhaltensregeln. Gleichzeitig setzen wir auf Aufklärung und Information.“

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