EU aber skeptisch

May: „Habe Brexit-Aufschub bis 30. Juni beantragt“

Ausland
20.03.2019 13:41

In den vergangenen Stunden hatte es sich abgezeichnet, jetzt ist es bestätigt: Die britische Premierministerin Theresa May hat bei der EU einen Brexit-Aufschub beantragt. Das erklärte sie Mittwochmittag im Unterhaus in London. May habe EU-Ratspräsident Donald Tusk in einem Brief darüber informiert, dass das Vereinigte Königreich eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 des EU-Vertrages bis zum 30. Juni anstrebe. Die Frist läuft eigentlich am 29. März ab. May habe nicht die Absicht, den Brexit darüber hinaus noch einmal zu verschieben. Die EU-Kommission zeigt sich darüber skeptisch und plädiert für eine Verlängerung bis Mai oder deutlich über den Juni hinaus. Dann sei jedoch eine Teilnahme der Briten an der EU-Wahl Ende Mai Grundbedingung. 

Die angestrebte Verschiebung des ursprünglichen Brexit-Datums vom 29. März muss noch von den 27 übrigen EU-Ländern einstimmig gebilligt werden. Es gibt jedoch vehemente Forderungen, dass Großbritannien auf jeden Fall an den EU-Wahlen teilnehmen müsse, wenn ein neuer Austrittstermin hinter dem Wahltermin Ende Mai liegt. Andere Juristen halten den 2. Juli als Tag des Zusammentritts des neuen EU-Parlaments für das entscheidende Stichdatum. „Eine Entscheidung muss aber viel früher gefällt werden“, sagte ein EU-Diplomat. May lehnte bis dato eine Teilnahme ihres Landes an der EU-Wahl strikt ab. 

Der Brief von May an an EU-Ratspräsident Donald Tusk:

EU-Kommission sieht ernsthafte Risiken“ bei Aufschub
Die EU-Kommission sieht „ernsthafte rechtliche und politische Risiken“ für die EU, wenn diese einer Verschiebung bis Ende Juni zustimmt. Dies geht aus einem internen Dokument vor, das am Mittwoch bei der wöchentlichen Sitzung der Behörde beraten wurde und der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. 

Verschiebung nur bis 23. Mai ohne Teilnahme an EU-Wahl?
Aus Sicht der Kommission sind nur zwei Optionen für den Aufschub des Brexits sinnvoll: eine kurze, „technische Verlängerung“ bis 23. Mai ohne Teilnahme an der Europawahl; oder eine „lange Verlängerung“ bis mindestens Ende 2019 mit der Option einer Verkürzung, falls vorher eine Lösung gefunden wird. In jedem Fall solle es nur eine einmalige Verlängerung geben, heißt es weiter. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wiederholte am Mittwoch seinen Ratschlag, dass die Briten den „Austritt vor dem 23. Mai abgeschlossen“ haben müssten. Ansonsten gebe es institutionelle Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten. Die „EU-Wahl muss dann in Großbritannien stattfinden, wenn das Datum nach dem 23. Mai“ liege. 

Konstituierung des neuen EU-Parlaments könnte rechtswidrig werden
Jedes andere Szenario (zum Beispiel eine Verlängerung bis 30. Juni 2019 ohne britische Teilnahme an der EU-Wahl) hätte auch direkte juristische und praktische Konsequenzen für die Europawahl in einzelnen EU-Ländern. Schlimmstenfalls könnte die Konstituierung des neuen Parlaments rechtswidrig werden und nach der Wahl die Bestimmung der neuen EU-Kommission und des EU-Haushaltsrahmens gefährden. Zudem wäre jede Entscheidung anfechtbar, heißt es in dem Kommissionspapier weiter.

Diplomat: Bis Mitte April muss Klarheit über EU-Wahl herrschen
Im Falle einer Verschiebung des Brexit-Datums muss nach Angaben eines EU-Diplomaten bis Mitte April Klarheit über die Teilnahme der Briten an der Europawahl herrschen. Der Grund seien der Druck von Stimmzetteln sowie die nötige rechtliche Klarheit darüber, wie viele Sitze auf welche EU-Länder verteilt würden, fügte er gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters hinzu.

Frankreich: „Aufschub nicht selbstverständlich“
Ein möglicher Brexit-Aufschub ist aus Sicht Frankreichs nicht selbstverständlich. Zum einen müsse London einen Plan vorlegen und aufzeigen, wie die gewonnene Zeit genutzt werden solle, hieß es aus Elyseekreisen. Zum anderen dürfe das Funktionieren der EU nicht gefährdet werden, etwa bei den Europawahlen und Haushaltsfragen. Die Staats- und Regierungschefs treffen sich Donnerstagnachmittag zum EU-Gipfel in Brüssel. 

Das völlig zerstrittene britische Unterhaus hatte den fertigen Brexit-Austrittsvertrag bereits zweimal abgelehnt. Eine von May ursprünglich für diese Woche angekündigte dritte Abstimmung im Parlament hatte dessen Präsident John Bercow überraschend gestoppt. Nach einer mehr als 400 Jahre alten Parlamentsregel dürfe nicht mehrfach über eine unveränderte Vorlage abgestimmt werden, hatte Bercow am Montag erklärt.

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