„Er wollte einfach auch ein Handy, denn schließlich hat in Österreich fast jeder eines“, meinte die Anwältin des 31-Jährigen. Und obwohl er hoch verschuldet war, Rechnungen fürs Fitnessstudio schuldig blieb und sogar ins Gefängnis wanderte, weil er eine Strafe nicht bezahlen konnte, versuchte der Türke immer wieder aufs Neue, über Internet Handyverträge und damit 800 bis 900 Euro teure Smartphones zu erhalten.
„Mein Mandant wollte keine 103 Handys, er wollte eines. Und als ihm der Vertrag gekündigt und das Smartphone gesperrt wurde, hat er eben öfters versucht, ein neues zu bekommen“, erklärte die Verteidigerin und beteuerte, dass der Angeklagte trotz Mindestsicherung schon davon ausging, die Handyrechnungen bezahlen zu können.
„Der Freispruch ist kein Freifahrtsschein“
Der Schöffensenat konnte letztendlich nicht beweisen, dass der Mann die Handys ergaunern wollte und sprach ihn im Zweifel frei. „Dies ist aber kein Freifahrtsschein für Sie, so etwas noch einmal zu machen. Denn dann glaubt Ihnen niemand mehr“, gab ihm Richter Günther Böhler mit auf den Weg.
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