Es war eher keine freundliche Stimmung, die Josef Kolar im gut besuchten Gemeindesaal entgegenwehte. Dass der derzeitige ÖVP-Vizebürgermeister zwar seit 1991 das Gewerberecht hatte, aber erst 2017 um die Betriebsstättengenehmigung ansuchte, sorgte in Großklein bereits für Unmut und zahlreiche Anzeigen.
Rüffel vom Volksanwalt
Dass zudem der Flächenwidmungsplan immer wieder auf Kolars Bedürfnisse abgestimmt wurde, brachte dem ÖVP-kontrollierten Gemeinderat sogar einen Rüffel vom Volksanwalt ein. „Aber wir müssen jetzt einmal auf der Basis der vorliegenden Widmung entscheiden“, erklärte Anlagen-Referent Franz Bauer von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, als er gestern zur Schlussverhandlung bat.
Dort trugen alle Gutachter ihre Ergebnisse vor – und die fielen durchwegs positiv für Antragsteller Kolar aus: Weder beim Lärm oder Feinstaub noch beim Wasser- oder Landschaftsschutz gab es Einwände. Allerdings nur, weil Kolar sein Projekt im Lauf des Verfahrens auf eine Art „Zwischenlager“ reduziert hat: Brech- und Siebeanlage sowie Recycling fallen damit ganz weg; die Betriebszeit des 105 Dezibel lauten Radladers wurde stark gekürzt.
Anrainer: 30 Seiten Einwände
Familie Damm, die Kolars Firma am nächsten wohnt, brachte dennoch 30 Seiten Einwände vor. Je nachdem, ob diese im BH-Entscheid gewürdigt würden, überlege man den Gang in die nächste Instanz, so Anwalt Matthias Eisterer.
Und auch die Anrainer der als Zufahrt dienenden Gemeindestraße im Ortsteil Kleinklein meldeten erneut Beschwerde an: „Was nützt uns die Lärmbeschränkung am Betriebsgelände, wenn um 5 Uhr Früh ein Lastwagen am Haus vorbeirattert?“
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