Lenker aus Italien oder Luxemburg, vorwiegend Studenten, kostete ein Strafzettel wegen Falschparkens in Innsbruck bislang nur einen Lacher. "Die Strafen konnten nicht eingehoben werden, weil die Beträge zu gering waren oder weil die Ausforschung des Lenkers zu lange gedauert hatte", erklärt Elmar Rizzoli, Leiter der städtischen Überwachungsgruppe (MÜG).
Diese darf seit 1. Oktober auch Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung ahnden. Um das Katz-und-Maus-Spiel mit ausländischen Lenkern zu beenden, wurden Radklammern angeschafft. "Wir hoffen, dass sich das langsam herumspricht und verparkte Hauseinfahrten, Feuerwehrzonen und Gehsteige seltener werden", sagt Rizzoli.
Auto mit Radklammer nicht fahrbereit
67 Mal waren die Radklammern seit 1. Oktober im Einsatz: "Das läuft in der Praxis so ab, dass wir die Klammer anbringen, einen Strafzettel ausstellen und den Lenker mit einer Verständigung auf der Windschutzscheibe davon in Kenntnis setzen, dass sein Auto nicht fahrbereit ist."
Schon 1.407 Euro eingenommen
Auch eine Telefonnummer der MÜG ist angegeben. Der Lenker ruft dann dort an, eine Streife fährt hin und entfernt die Klammer gegen Bezahlung der Strafe. 1.407 Euro hat die Stadt auf diese Weise bislang eingenommen.
Allerdings – und das ist der Wermutstropfen – kommt die Klammer in Kurzparkzonen nicht zum Einsatz, weil dafür nach wie vor die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Trotzdem: "Die Radklammer ist wichtig, weil damit mehr Gerechtigkeit gegeben ist", erklärt Verkehrs-StR Walter Peer.
von Philipp Neuner, Tiroler Krone
Symbolbild











Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.