24.02.2018 07:00 |

Freispruch

Personenschützer zückte aus Angst vor Hund Pistole

Bellende Hunde beißen bekanntlich nicht! Doch auf das Sprichwort wollte sich ein Deutscher (43) im August in Kitzbühel nicht verlassen. Der Sicherheitsmitarbeiter eines Juweliers zückte aus Angst vor einem Vierbeiner seine Pistole und saß wegen Nötigung in Innsbruck nun vor Gericht. Der „Pistolero“ wurde freigesprochen.

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Es war ein heißer Augusttag, der den täglich von Innsbruck in die Gamsstadt pendelnden Deutschen ordentlich ins Schwitzen brachte. Aufgrund starken Verkehrs war der Personenschützer drauf und dran, zu spät zur Arbeit zu kommen. „Schnellen Schrittes ging ich durch einen Park, als mich plötzlich ein freilaufender Hovawart attackierte“, erklärte der 43-Jährige Richter Gerhard Melichar.

"Wollte dem Hund mit der Glock nur auf die Nase hauen"
Nachdem das Herrl seinen Hund zurückpfiff, soll der Vierbeiner kurze Zeit später erneut auf den Angeklagten losgegangen sein. „Er sprang mich an und hatte seinen Kopf schon in Höhe des meinen. Da sah ich mich gezwungen, meine Glock zu ziehen. Ich wollte dem Hund damit nur auf die Nase hauen“, meinte der Deutsche. Dies war nicht mehr nötig, denn der Wauwau zog sich auf leisen Pfoten zurück.

Besitzer widersprach dem Personenschützer
„Blödsinn. Mein Hund hatte den Kopf immer unten. Der ist niemanden angesprungen. Erst recht nicht hätte man eine Pistole auf ihn richten müssen“, meinte der Tierliebhaber. Der Richter konnte nicht sagen, wer die Wahrheit behauptete. „Möglich, dass die Situation bedrohlich war.“ Er fällte daher einen Freispruch.

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