"Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und überlegt, wie ich zu Geld komme", erklärte der Angeklagte dem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl. Er habe das Geld dringend gebraucht, um eine Ultraschalluntersuchung für seine hochschwangere Frau zu bezahlen. Außerdem sei der Kirchenbeitrag fällig gewesen, sagte der Mann.
Nur 50 Euro Kleingeld
Der Mann war um 5.00 Uhr in der Früh in die Bäckerei gestürmt und hatte eine Angestellte mit einem täuschend echten Nachbau einer Walther PPK bedroht. Wegen der frühen Stunde konnte die Frau dem Täter nicht mehr als 50 Euro Kleingeld aus der Kassa aushändigen.
Keine Strafmilderung
"Trotz der Naivität der Tatbegehung kann man nicht außer Acht lassen, dass es sich um ein Kapitalverbrechen handelt", sagte der Richter. Liebhauser-Karl betonte, dass "im Lichte der beinahe wöchentlichen Raubüberfälle auf Spielcasinos" eine Strafmilderung nicht infrage komme.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Der Wahrspruch fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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