"Großer Fehler"

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Banküberfall

Steiermark
04.06.2008 00:28
Weil er nach seiner Schicht in einem Irish Pub in Graz eine Bank überfallen hat, musste sich ein junger Ire am Montag im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten. Er hatte bei dem Überfall heuer im März rund 19.000 Euro erbeutet. Wenige Tage nach der Tat stellte sich der Angeklagte allerdings selbst der Polizei. Der 23-jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

"Eine günstige Gelegenheit in Zusammenhang mit Alkohol macht nicht nur Diebe, sondern auch Räuber", meinte der Staatsanwalt zu Beginn. Der Ire, der seit einem Jahr in einem Grazer Lokal als Kellner arbeitete, hatte seinen Angaben nach ganz spontan den Einfall, eine Bank zu überfallen. Die Idee war ihm gekommen, als er ziemlich angetrunken - er hatte "zwölf bis 13 Bier und eine Flasche Jägermeister" intus - in der Früh nach Hause ging. Dabei fiel ihm auf, "wie schlecht die Österreicher ihre Banken bewachen, ganz anders als in Irland".

Mit Schürze maskiert
Der Gedanke ließ ihm keine Ruhe. Am Vormittag verließ er seine Wohnung und fuhr zu einer Bank. Er zog sich einen Parka über und maskierte sich mit einer Schürze aus dem Pub, bevor er einer Angestellten ein Messer und einen Plastiksack hinhielt. Sagen konnte er nichts, da er kaum Deutsch spricht. Die geschockte Frau verstand aber auch so, was er wollte, und packte rund 19.000 Euro in den Sack. Dann lief der Täter weg.

"Großer, schwerer Fehler"
Von dem Geld verbrauchte er in den nächsten Tagen 850 Euro, größtenteils verspielte er die Summe, doch dann "stieg die Angst, erwischt zu werden", vermutete der Staatsanwalt. Der Ire vertraute sich einem Freund und seinem Chef an, und ging dann mit dem restlichen Geld zur Polizei. "Es war eine betrunkene Geschichte und ein großer, schwerer Fehler", meinte er vor Gericht.

Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft
Da er bisher unbescholten ist und sich selbst gestellt hat, ging das Gericht unter die Mindeststrafe von fünf Jahren. Der 23-jährige wurde zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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