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Scheich peitscht Restaurant-Gast aus – Freispruch

Ausland
30.03.2009 18:54
Ein Scheich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der 2003 in einem Genfer Restaurant einen anderen Gast mit dem Gürtel gezüchtigt hatte und dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, ist im Berufungsprozess freigesprochen worden. Nach Ansicht der Richter des Genfer Appellationshofs hat der Scheich den Kläger zwar mindestens einmal mit einem Gürtel geschlagen. Doch gehe aus der Untersuchung nicht hervor, dass er ihn mit der Gürtelschnalle getroffen habe, erklärte der Anwalt des Scheichs zu einem Bericht der "Tribune de Geneve" vom Montag.

Damit sei der Gurt "nicht auf gefährliche Art und Weise" eingesetzt worden. Es handelte sich deshalb nach Ansicht der Richter nur um einfache Körperverletzung. Da dies kein Offizialdelikt ist und der Kläger seine Anzeige zu spät eingereicht hatte, ließ der Appellationshof die Strafverfolgung gegen den Scheich nun fallen.

"Unhöflicher" Beschenkter
Der zugrundeliegende Vorfall ereignete sich am 19. August 2003: In der Bar eines Genfer Luxushotels wollte der Scheich dem späteren Kläger - einem italo-amerikanischen Gast - eine Flasche Champagner spendieren. Dieser lehnte zum Ärger des Scheichs ab. Der Sohn des 2004 verstorbenen Emirs von Abu Dhabi zertrümmerte daraufhin die Brille des Italo-Amerikaners und schlug ihn mit den Händen und seinem Gürtel. Der Scheich begründete sein Verhalten später damit, dass ihn der Beschenkte der Homosexualität bezichtigt habe.

Ein Genfer Polizeigericht hatte den Scheich wegen seines Angriffs auf den Italo-Amerikaner im vergangenen Juli zunächst zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 3.000 Franken (1.979 Euro) sowie einer Strafe von 10.000 Franken (6.597 Euro) verurteilt. Das erstinstanzliche Gericht war zum Schluss gekommen, dass der Scheich mit einem gefährlichen Gegenstand zugeschlagen habe.

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