Nach 26 Jahren

Ex-RAF-Terrorist Klar ist frei

Ausland
19.12.2008 16:58
Der frühere deutsche RAF-Terrorist Christian Klar ist wieder auf freiem Fuß. Nach 26 Jahren im Gefängnis hat der 56-Jährige am Freitag die Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden- Württemberg) verlassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Ende November entschieden, dass Klar nach Ablauf seiner Mindesthaftzeit zum 3. Jänner 2009 auf Bewährung entlassen werden muss. Die Richter sahen keine Rückfallgefahr mehr. Klar hatte in der Haft gearbeitet, daher konnte er durch seinen angesparten Urlaub - sogenannte Freistellungstage - einige Tage früher freigelassen werden. In der Öffentlichkeit hat die Entscheidung zu heftigen Kontroversen geführt, weil er keine Reue zeigt und sein Wissen über Details von Anschlägen nicht preisgibt.

"Er wird nun selber bestimmen können, was er macht und wo er es machen will", sagte sein Hamburger Anwalt Heinz-Jürgen Schneider. "Ob er der Öffentlichkeit Auskunft über seinen Aufenthaltsort geben will oder nicht, obliegt allein der Entscheidung von Christian Klar", teilte das Ministerium weiter mit. Klars Anwalt betonte allerdings, der 56-Jährige werde nicht die Öffentlichkeit suchen: "Er wird nicht in Talkshows auftreten und auch keine Interviews geben." "Er hat sich gefreut, er war zufrieden", beschrieb der Anwalt die Stimmung seines Mandanten.

Praktikumsplatz in Berlin
Klars nächste Schritte in Freiheit seien noch unklar. "Die Auflagen sind aber nicht besonders hoch, es hängt auch sehr von den Gesprächen in Berlin und mit dem Bewährungshelfer ab", sagte Schneider. Das Berliner Ensemble hält den Praktikumsplatz in der Bühnentechnik für Klar jedenfalls weiter bereit. "Das Angebot besteht weiter", sagte eine Sprecherin des Theaters am Freitag. Allerdings sei nicht geklärt, wann der 56-Jährige das Praktikum antreten werde. Klar habe vor rund vier Jahren angefragt, daraufhin habe das BE ihm den Platz angeboten.

Fünf Jahre Bewährungszeit
Klar war 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachem Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte im November erklärt, es gehe nicht davon aus, "dass von Christian Klar künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind". Die Aussetzung der Reststrafe sei auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden. Der Sprecherin zufolge beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre.

Klar wurde vom Stuttgarter Gericht wegen aller Taten der RAF ab 1977 bis zu seiner Verhaftung für schuldig befunden. Dazu zählten unter anderem die Morde an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleiter, an dem Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG, Jürgen Ponto, und an dem Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Das Urteil lautete auf sechsmal lebenslänglich sowie zusätzlich 15 Jahre Haft. 1997 entschied dann das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt.

"Wer so brutal und menschenverachtend gegen andere gehandelt hat, dem nimmt man sowieso keine Reue ab", sagte der Sohn Schleyers am Freitag. Bei den RAF-Terroristen handle es sich um gemeine, kriminelle Verbrecher. "Dann kann man ihnen die Vorzüge, die ein Rechtsstaat bietet, nicht verschließen", sagte Schleyer weiter.

Köhler lehnte Begnadigung ab
Im Mai vergangenen Jahres hatte der deutsche Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung Klars nach einem Gespräch mit dem Häftling abgelehnt. Klar hatte zuvor in einem TV-Interview Reue abgelehnt. Klar war länger als jedes andere RAF-Mitglied im Gefängnis. Mit der seiner Freilassung ist Birgit Hogefeld das letzte ehemalige Mitglied der RAF, das eine Haftstrafe verbüßt. Die heute 52-jährige Hogefeld, die zur dritten RAF-Generation zählt, wurde 1993 in Bad Kleinen verhaftet und wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Gnadengesuch war von Köhler ebenfalls abgelehnt worden.

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