Knalleffekt

Schlepper-Prozess: Angeklagte wurden enthaftet

Österreich
27.03.2014 14:27
Der Wiener Neustädter Schlepper-Prozess gegen acht Angeklagte - darunter auch ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge - hat am Donnerstag mit einem Knalleffekt begonnen: Nach nur fünf Minuten beantragte Staatsanwältin Gunda Ebhart die Enthaftung aller Beschuldigten. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die acht Angeklagten hatten sich seit Juli 2013 in U-Haft befunden, zwei von ihnen wurden zwischenzeitlich entlassen. Am Nachmittag wurde das Verfahren auf den 6. Mai vertagt.

Der Prozess hatte am 17. März unter großem Medien- und Publikumsinteresse am Landesgericht Wiener Neustadt begonnen. Unter den acht Angeklagten sind Asyl-Aktivisten, darunter vier ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge aus Wien. Sie sollen - so lautete zunächst der Vorwurf - bei der illegalen Ein- und Weiterschleusung von über die Balkanroute nach Ungarn gebrachten Pakistanis gewerbsmäßig mitgeholfen und für die Geschleppten auch Nächtigungsmöglichkeiten in karitativen Einrichtungen, insbesondere im Servitenkloster in Wien, organisiert haben.

Sieben Angeklagte hatten sich teilweise schuldig bekannt. Mitglieder eines internationalen Täternetzwerks und damit einer kriminellen Vereinigung zu sein, wie es die Anklageschrift nannte, bestritten die Beschuldigten aus Pakistan, Indien und Afghanistan aber vehement.

Richterin kündigte am Mittwoch Vertagung des Verfahrens an
Am Mittwoch hatte Richterin Petra Harbich dann eine Vertagung des Verfahrens in den Raum gestellt bzw. für den Donnerstag angekündigt. Sie sprach von "Faktenidentitäten und -überschneidungen" und ließ anklingen, dass der Akt nochmals überarbeitet werden sollte.

Aufgrund dieser Ankündigung war die Enthaftung der Angeklagten aus Sicht der Staatsanwaltschaft "geboten". Im Hinblick darauf, dass über vier Monate Zeit für die Vorbereitung der Hauptverhandlung gewesen sei, sehe die Anklagebehörde "keinen nachvollziehbaren Grund" für eine Vertagung, so Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag.

Tatverdacht der Schlepperei weiter gegeben
Zudem sei den bereits acht Monate lang in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten eine Fortsetzung der U-Haft unter diesen Umständen nicht zuzumuten, erläuterte Habitzl weiter. Gleichzeitig betonte der Sprecher jedoch auch, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht gegen die der Schlepperei Angeklagten weiter gegeben sei.

Clemens Lahner aus der Anwaltsriege der Männer aus Pakistan, Indien und Afghanistan wertete den Schritt als "taktischen Rückzug der Staatsanwaltschaft". Die Verteidiger hätten am Donnerstag nach der Beschuldigtenbefragung Enthaftungsanträge stellen wollen.

Zweifel an Stichhaltigkeit der Anklageschrift
Am Nachmittag wurde das Verfahren schließlich auf den 6. Mai - jener Tag, an dem der Prozess eigentlich mit einem Urteil zu Ende gehen hätte sollen - vertagt. Richterin Harbich traf diese Entscheidung, weil nach der Vernehmung der acht Angeklagten Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklageschrift aufgekommen waren. Auch an den Übersetzungen von insgesamt rund 10.000 Telefonüberwachungsmitschnitten kamen Zweifel auf. Die Richterin wird die Dolmetscher daher als Zeugen laden.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele