Mega-Einnahmenplus

Parteienförderung des Bundes wird verdoppelt

Österreich
15.05.2012 14:09
Die Neuregelung der Parteienförderung bringt den Bundesparteien ein kräftiges Einnahmenplus. Grund ist die neue Untergrenze, laut der nun für jeden Wahlberechtigten fünf Euro an die Parteien ausgeschüttet werden. Bei 6,33 Millionen Wahlberechtigten ergibt das eine Gesamtsumme von fast 32 Millionen Euro. Damit wird die Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung deutlich überkompensiert – und die derzeitige Parteienförderung (15,3 Millionen Euro) sogar verdoppelt. Insgesamt ist die Bundesförderung aber immer noch deutlich günstiger als jene der Länder.

Die direkte Parteienförderung wird künftig 31,65 Millionen Euro betragen. Das geht aus dem am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Transparenzpaket samt Entwurf für ein neues Parteiengesetz hervor (das Paket im Überblick findest du in der Infobox). Dieser Wert ergibt sich, wenn man die derzeit 6,33 Millionen Wahlberechtigten mit der neuen Untergrenze von fünf Euro (die Obergrenze sind maximal elf Euro) je Stimmbürger, an der sich der Bund ansiedeln wird, multipliziert. Derzeit macht die Parteienförderung des Bundes laut Berechnungen des Politikwissenschaftlers Hubert Sickinger 2,41 Euro pro Stimmbürger aus.

Stichwort Wahlkampfkostenrückerstattung
Offiziell begründet wird dies damit, dass im Gegenzug die Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen wird. Allein: Die Wahlkampfkostenrückerstattung macht für Nationalratswahlen rund 14 Millionen Euro aus und für EU-Wahlen zehn Prozent weniger, also 12,6 Millionen - in Summe sind das also 26,6 Millionen Euro. Ausgeschüttet wird dieser Betrag, gemessen an der regulären fünfjährigen Dauer der Legislaturperioden, nur alle fünf Jahre (in der Praxis, wegen vorgezogener Neuwahlen, öfter). Macht also gut 5,3 Millionen Euro in jedem der fünf Jahre.

Tatsächlich wird die jährliche Parteienförderung des Bundes nun aber nicht um besagte 5,3 Millionen Euro angehoben, sondern mehr als verdoppelt. Derzeit beträgt die Parteienförderung des Bundes nämlich nur eben jene 2,41 Euro pro Stimmbürger - das sind jährlich rund 15,3 Millionen Euro. Künftig werden für jeden Wahlberechtigten fünf Euro ausgeschüttet, was eine Erhöhung auf 31,65 Millionen Euro bedeutet.

Mitterlehner: "Eine Kürzung ist nicht das Ziel"
Für den auf ÖVP-Seite an den Verhandlungen zum Transparenzpaket beteiligten Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner war eine Absenkung der Parteienförderung insgesamt aber ohnehin nicht geplant. "Eine Kürzung ist nicht das Ziel", betonte Mitterlehner nach dem Ministerrat. Das Ziel sei vielmehr ein Mehr an Transparenz. Außerdem ist aus Sicht des Ministers ohnehin zu erwarten, dass die Parteien nun weniger Spenden erhalten werden.

Politikwissenschaftler Sickinger wollte die Verdoppelung der Parteienförderung auf Bundesebene am Dienstag zumindest nicht kritisieren. Einerseits seien die Bundesparteien ohnehin hoch verschuldet, andererseits meinte er ebenso wie Mitterlehner, es werde aufgrund der strengeren Regelungen in Zukunft auch weniger Großspenden geben. Ein Problem hingegen sah er auf Nachfrage von krone.at darin, dass auf Landesebene bei den Förderungen keine Veränderungen kommen und im Wesentlichen der Status quo beibehalten wird. Hier hätte er sich jedenfalls Kürzungen gewünscht.

Förderung in den Ländern noch erheblich teurer
Denn im Vergleich mit den Bundesländern ist auch die künftig verdoppelte Parteienförderung des Bundes noch relativ sparsam bemessen, denn in allen Ländern außer dem Burgenland liegt die Parteienförderung teils deutlich über zehn Euro je Stimmbürger. Laut dem hier angesetzten Korridor können an die Landesparteien nämlich in Summe, also auf Landes- und Gemeindeebene, künftig zwischen zehn und 22 Euro ausgeschüttet werden - was im Wesentlichen dem Status quo entspricht.

Streng genommen hätte damit das Burgenland Anpassungsbedarf nach oben, denn der aktuelle Wert von 8,1 Euro liegt somit unter der künftigen Untergrenze für Länder und Gemeinden. Wien (24 Euro) und Oberösterreich (20 Euro plus vier Euro auf Gemeindeebene) hingegen müssten in ihren Landesparteienförderungs-Gesetzen wohl Kürzungen vornehmen.

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