Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Standortdaten von Handyanrufen sollen für maximal vier Wochen gespeichert werden. Unmittelbar nach Ablauf der Zeit müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen.
Bewegungsprofile sind tabu
Als Einschränkungen sieht das Gesetz vor, dass keine Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden dürfen. Auch die Inhalte einer Kommunikation und von Internetseiten sowie der E-Mail-Verkehr dürfen nicht gespeichert werden. Die Bundesländer müssen nicht zustimmen.
Der deutsche Justizminister Heiko Maas wies Kritik an dem Gesetz zurück. Polizei und Justiz erhielten damit zur Aufklärung schwerster Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand. Es handle sich zwar um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße, sagte Maas bei der abschließenden Beratung der Gesetzespläne im Bundestag.
Opposition übt massive Kritik
Im Gegensatz zu einer ähnlich gelagerten früheren Regelung würden nun weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. "Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht", sagte der sozialdemokratische Minister. Grüne und Linke warfen der Koalition vor, Millionen Bürger unter Generalverdacht zu stellen.
Vorausgegangen waren der im Frühjahr gefundenen Einigung in der großen Koalition jahrelange Debatten über die Vorratsdatenspeicherung. Die FDP hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
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