"Anschwärzung"

Etappensieg für GEMA in Rechtsstreit mit YouTube

Web
26.02.2014 10:27
Schlappe für YouTube im Rechtsstreit mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA: Das Landgericht München hat am Montag die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln (Bild) auf dem Videoportal als "illegale Anschwärzung und Herabwürdigung" verurteilt. Das Gericht untersagte YouTube, weiter Formulierungen zu verwenden, in denen ausdrücklich auf die GEMA hingewiesen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Suche nach Musikvideos auf YouTube finden deutsche Nutzer statt Musik oftmals folgenden Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Das Landgericht München urteilte nun, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" sei.

Durch die Verwendung der Sperrtafeln werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründete das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf seiner Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, begrüßte das Gerichtsurteil: "Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft."

Die Entscheidung, so Heker weiter, sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere. Sie wolle lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. "Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können."

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