Hört alles mit

Eltern aufgefordert: Puppe “Cayla” muss sterben

Elektronik
17.02.2017 11:02

"Cayla" muss sterben. Das hat jetzt die deutsche Bundesnetzagentur entschieden. Denn die von Verbraucherschützern bereits seit längerem kritisierte interaktive Puppe fällt in die Kategorie der verbotenen Spionagegeräte.

Dass "Cayla" mit ihrem eigebauten Mikrofon alles mithört, was um sie herum passiert, und per Funk an Internetserver übermittelt, war Verbraucherschützern seit langem ein Dorn im Auge. Sie kritisierten die Puppe als "Spionin im Kinderzimmer".

Und tatsächlich: Nach Paragraph 90 des deutschen Telekommunikationsgesetzeshandelt es sich bei der Puppe um eine "versteckte, sendefähige Anlage", deren Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal ist. Händler seien deshalb von der zuständigen Bundesnetzagentur aufgefordert worden, die Puppe aus ihrem Sortiment zu entfernen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Eltern müssen "Vernichtungsnachweis" erbringen
Doch auch der Besitz der Puppe ist verboten, weshalb Eltern nun dazu aufgerufen sind, diese zu zerstören. Anschließend sollte ein entsprechender "Vernichtungsnachweis" erbracht werden - das dafür benötigte Formular steht auf der Website der Behörde zum Download bereit.

"Gerade vom Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus: Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden", erklärte die Bundesnetzagentur gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

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