Ich kann Finanzminister Marterbauer nur zustimmen, dass zu Unrecht bezogene Corona-Hilfen an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Bei den Prüfungen, die bis Ende Juni 2026 liefen, stellte das Ministerium fest, dass Leistungen von 158,8 Mio. Euro zu Unrecht bezogen wurden. Das Finanzressort meldet daher Rückerstattungsansprüche an. Die horrende Staatsverschuldung nach dem Motto „Koste es, was es wolle“ der Regierung Kurz und der nachfolgenden schwarz-grünen Regierung macht es notwendig, den übernommenen Saustall aufzuräumen. Der Finanzminister verteidigte die Konsequenz bei der Rückforderung unberechtigter Hilfen. „Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht.“ Bravo!
Mag. Hans Rankl, St. Pölten
Erschienen am Fr, 18.9.2026
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