Die aktuellen Berichte rund um den Fall Günther „Gunkl“ Paal hinterlassen bei vielen Bürgern tiefes Unverständnis. Während der Beschuldigte – gegen den nicht nur wegen Verdachts (durch Selbstanzeige) des Missbrauchs eines dreijährigen Mädchens, sondern auch wegen des Besitzes von Hunderten Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial ermittelt wird – auf freiem Fuß bleibt, sitzen die beiden Frauen, die ihn erpresst haben sollen, in Untersuchungshaft. Dass der Beschuldigte Selbstanzeige erstattete, dürfte vor Gericht zweifellos als Milderungsgrund gewertet werden. Doch man muss sich die Frage stellen: Hätte er den Schritt getan, wenn er nicht durch die Erpressung unter Druck geraten wäre? Wer glaubt, dass hier reine Einsicht die Triebfeder war, glaubt auch, dass der Storch die Kinder bringt. Besonders bitter wirkt das Signal, das hier an die Öffentlichkeit gesendet wird. Es ist zu befürchten, dass am Ende des Prozesses die Erpresserinnen, die den Fall letztlich ins Rollen gebracht haben, womöglich härter bestraft werden als der Beschuldigte selbst. Derartige juristische Wertungswidersprüche bringen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat ins Wanken.
Josef Pratsch, Angern
Erschienen am Fr, 18.9.2026
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