Ein großer Teil der Pflegebedürftigen lebt in Landgemeinden, welche unter mangelnder Infrastruktur leiden: weder Sanitätshaus noch Nahversorger! Selbst der jungen Kassen-Allgemeinmedizinerin im Ort ist es verwehrt, Medikamente und Pflegeprodukte abzugeben. Grund: Ihr wurde die Hausapotheke gestrichen. In solchen Mangelgebieten sind Bettlägerige und ihre pflegenden Angehörigen gezwungen, Notwendiges über einschlägige Online-Verkaufsplattformen zu bestellen. Als Strafverschärfung kommt jetzt die Paketabgabe dazu.
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