Die Tatsache, dass im Deutschen Bundestag ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Gesetzesantrag, der die Zurückweisung nicht einreiseberechtigter Personen an der Grenze vorsieht, mit den (zusätzlichen) Stimmen der AfD eine Mehrheit fand, schlägt hohe Wellen. In Deutschland wird dies ebenso wie international scharf kritisiert. Manche sprechen gar von Demokratiegefährdung. In Wahrheit ist es aber gerade das Wesen der Demokratie, dass sich Mehrheiten im Parlament für oder gegen Gesetzesanträge bilden können. Dabei sollte es eigentlich nur darauf ankommen, ob der jeweilige Gesetzesantrag inhaltlich sinnvoll ist, nicht jedoch, welche anderen Parteien dafür oder dagegen stimmen. Soweit es sich um zugelassene, demokratisch gewählte und aufgrund dessen im Parlament vertretene Parteien handelt, haben deren Abgeordnete ein Stimmrecht bei Abstimmungen im Parlament, wobei keine Stimme „besser“ oder „schlechter“ ist. Das ist die Grundlage der parlamentarischen Demokratie!
Dr. Adrian Eugen Hollaender, Wien
Erschienen am Sa, 1.2.2025
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