Selbstverständlich gilt auch für René Benko die Unschuldsvermutung, aber nach all dem, was bisher über seine Geschäftspraktiken bekannt wurde, war eine Festnahme schon überfällig. Seine Unschuld kann demnach nicht mehr nur „vermutet“ werden, sondern sie dürfte lediglich eine gesetzeskonforme Floskel sein. Man darf darauf gespannt sein, wie vielen Star-Anwälten es gelingen wird, den Ex-Milliardär hier wieder einigermaßen glimpflich herauszumanövrieren. Die Mühlen des Gesetzes mahlen – aber nicht gleichmäßig bei allen.
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Fr, 24.1.2025
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