Ich verfolge seit langer Zeit die verschiedenen Meinungen zur Abschiebung von Straftätern, welche ich unterstütze. Die Wahrheit dazu ist aber, dass dies fast nicht mehr möglich ist, wenn er oder sie die Familie in Österreich hat, da er oder sie dann durch die Familienzusammenführung das Recht bekommt, zurückzukehren oder die Abschiebung von unseren Höchstgerichten als rechtswidrig erkannt wird. Aber solche Überlegungen oder Tatsachen sind entweder nicht bekannt oder werden tunlichst verschwiegen.
Siegfried Schöpf, Innsbruck
Erschienen am Mi, 17.7.2024
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