Jeder einfache Beamte einer Behörde, jede kleine Angestellte einer öffentlichen Stelle wird seit 2018 zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschult und geprüft. Wenn Personen-Daten auch nur angesehen werden, die nicht unmittelbar mit einem bearbeiteten Akt zu tun haben, wird der Grund hinterfragt. Es kann schwere Konsequenzen haben, wenn ohne Grund fremde Daten eingesehen oder gar weitergegeben werden. Wenn also das Innenministerium Daten von Kindern und Jugendlichen an Parteien weitergibt, obwohl sie noch nicht in der Wählerevidenz enthalten sind – also noch keine 16 Jahre alt sind –, so ist das doch zumindest verwunderlich. Wie kommt es zu so einem Versehen? Diese Frage sollte beantwortet werden.
Erika Beaudin, Pregarten
Erschienen am Fr, 7.6.2024
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