Gefühlsduselei und Nachsicht von Gutmenschen sind unangebracht, wenn bereits Zwölf- oder Dreizehnjährige schwere Verbrechen wie Vergewaltigung, Körperverletzung oder gar einen Mord begehen. Das sind keine schützenswerten Kinder mehr, sondern gefährliche Jungverbrecher, die nur durch Wegsperren von weiteren Untaten abgehalten werden können. Für diese spezielle Art von Verbrechern muss die Strafmündigkeit herabgesetzt und eigene Strafanstalten eingerichtet werden, wo versucht wird, sie wieder zu resozialisieren. Diese härtere Behandlung von Jungkriminellen fordert auch eine Bevölkerungsmehrheit, wie etwa eine „Krone“-Umfrage zeigt. Hier geht es nicht darum, ob diese oder jene Partei aus wahltaktischen Gründen Verschärfungen fordert, sondern es ist die Pflicht des Staates, die Bürger vor solchen Elementen zu schützen! Auch wer als Kind etwas verbricht, gehört als Täter vor Gericht!
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am So, 21.4.2024
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