Ebadullah A. tötet in einem Wiener Bordell drei Sex-Arbeiterinnen. „Krone“-Redakteur Christoph Budin bringt uns das Grauen näher. Wir sehen den Afghanen kurz nach der Tat auf einer Krankenbahre festgebunden. Seine rechte Hand ist zerschnitten und seine Hose mit Blut getränkt. Was jeder Laie als Tatbeweis erachtet, verharmlost unsere Justiz. Sämtliche Medien werden gezwungen, vom „mutmaßlichen Dreifachmörder“ zu sprechen. Am Beispiel des Budin-Berichtes: „Anwalt Philipp Springer verteidigt verdächtigten Dreifachmörder.“ Bei uns läuft alles nach Franz Werfels provokanter Formulierung: „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig!“ Am Beispiel des Afghanen: Schon in Serbien sei er von einer radikalchristlichen holländischen Flüchtlingshelferin verhext worden. Ganz wichtig ist es auch, Schizophrenie vorzutäuschen. Im besagten Fall: „Eine innere Stimme befahl mir dann, loszugehen und Rache zu nehmen.“ So wird jetzt eine Unzahl von Gutachtern auf den 27-jährigen losgelassen, um ihm die Zurechnungsfähigkeit abzusprechen. Sollte er trotzdem zu lebenslanger Haft verurteilt werden, dann ist er nach 20 Jahren wieder unter uns.
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