Unsere Jugendlichen dürfen mit 16 wählen, mit 17 Auto fahren (Ausbildungsfahrt mit 15,5), aber bei einer Vergewaltigung sind sie nicht voll strafmündig? Wie kann ich jemandem, der nicht voll für seine Taten verantwortlich ist, das Recht geben, über unsere Politik mitzuentscheiden? Was ist, wenn so ein junger Mensch mit 15,5 Jahren mit dem Auto ein paar Fußgänger ummäht? Leider nicht strafmündig! Und wann darf ein 16-Jähriger nicht wählen? Wenn er kein Österreicher ist – also, was macht der in Österreich?
Franz Pelzguter, Steyr
Erschienen am Di, 5.3.2024
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