Mit dem Einzug der Gentechnik in die Kriminalistik hat auf der Beweisseite eine neue Zeit angefangen. Die Gentechnik macht es möglich, alte, gar uralte Kriminalfälle neu aufzurollen und neu zu bewerten. So kann selbst der Mörder von Ramses III. heute neu bestimmt werden. In die Zeit der Pharaonen sehnt sich offensichtlich auch das Bundesverfassungsgericht zurück. Wie wäre es sonst erklärbar, dass es einen Rechtsgrundsatz festschreibt, der die Gentechnik aushebelt und der im schlimmsten Fall bedeutet, dass Hunderte, nein Tausende, wegen fehlender Gentechnik freigesprochene Mörder unter uns herumlaufen. Wenn die Gentechnik, meine ich, sagt: „Das ist ein Mörder“, dann haben die Richter Mörder zu verurteilen und nicht Rechtsgrundsätze zu verteidigen, die, wenigstens bei Mord, nicht zur Zeit, aber auch nicht zur Schwere der Tat passen. Wenn diese Richter aber stur bleiben, dann ist es jedes Abgeordneten Pflicht, das Grundgesetz zu ändern: Das von Karlsruhe festgeschriebene Mörderrecht muss Opferrecht werden. Das erfordert zwingend das Schicksal der Ermordeten, und die Qual der Menschen, die ihn oder sie liebten und vermissen. Ein Mörder hat, außer rudimentäre Grundrechte, kein Recht, darf kein Recht haben. Weder auf Verjährung des Mordes, noch auf falschen Freispruch.
Michael Maresch, München (D)
Erschienen am Fr, 10.11.2023
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