Drei Monate Wartezeit für ein Kassen-MRT – nach meinem ersten Leserbrief im Juli habe ich weiterrecherchiert. Die Gesamtverträge der Krankenversicherungsträger mit der Wirtschaftskammer Österreich sehen vor, dass für MRT-Untersuchungen innerhalb von 20 Tagen ein Termin angeboten werden muss, in dringenden Fällen innerhalb von fünf Werktagen. Die Praxis ist von dieser Rechtslage meilenweit entfernt, weil der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) einfach nicht mehr Großgeräte vorsieht. Sowohl in meinem Bekanntenkreis als auch im Umfeld meiner behandelnden Ärzte und im Brustgesundheitszentrum, in dem ich operiert wurde, hat man mir bestätigt, dass dieses Problem allgemein bekannt ist. Die Kasseninstitute sind heillos überlastet, ihre Kapazitäten längst ausgereizt. Ein Ausweichen in den privaten Bereich ist die einzige Alternative, die sich aber viele Menschen, die in diesem Land leben, kaum oder gar nicht leisten können. Die ÖGK hat mir Schritte gegen den nicht vertragskonformen Zustand zugesichert. Die von mir kontaktierten Institute wurden gerügt. Wozu das? Wollen wir die wenigen Anbieter mit Kassenverträgen, die ohnehin bereits bis zum Umfallen arbeiten, auch noch maßregeln? Die Lösung kann logischerweise nur in der Erweiterung des Großgeräteplanes liegen. Dafür aber wäre das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Krankenkassen erforderlich. Stattdessen weisen sich die Beteiligten für den nicht behobenen Missstand wechselseitig die Schuld zu – eine klassische österreichische „Nicht-Lösung“. Im Gegensatz zu sämtlichen anderen ärztlichen Kassenleistungen ist übrigens für ein privat bezahltes MRT keine Kostenrückerstattung vorgesehen, was durchaus in das System zu passen scheint. Will die Politik für uns Österreicher überhaupt MRT-Untersuchungen zum Kassentarif? Herr Gesundheitsminister Rauch, haben Sie eine Antwort für mich?
Anneliese Trinko, Oggau
Erschienen am Do, 9.11.2023
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