Es ist immer wieder interessant festzustellen, wie unterschiedlich Uhren ticken können. Zum Beispiel für Normalsterbliche sehr schnell, wenn sie mit Ämtern zu tun haben – und besonders dann, wenn es um ein Anliegen des Amtes geht. Fristen von sieben bis 14 Tagen, ansonsten werden die schlimmsten Dinge angedroht! Anders sieht es natürlich aus, wenn der Staatsbürger sich erlaubt, etwas von Ämtern zu verlangen. Dies kann dann schon Wochen oder Monate dauern (z. B. sechs Monate, um einen Pensionsantrag zu erledigen). Besonders ärgerlich ist dies jedes Jahr beim Steuerausgleich – „jährlich grüßt das Murmeltier“). Private Firmen müssen die Lohnzettel und dergleichen bis spätestens Ende Februar eingegeben haben. Dies gilt natürlich wiederum nicht für staatliche Institutionen wie zum Beispiel die Pensionsversicherung. 8. März – Steuerausgleich nicht möglich, da Unterlagen (Pensionsauszahlung) nicht zur Verfügung stehen. So ist Österreich: Alle sind gleich, manche (Ämter) sind gleicher.
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