Man liest und sieht immer wieder im TV von Rasern mit 150 bis 200 km/h, sogar im Stadtverkehr. Eine Strafe von einigen 100 Euro und Führerscheinabnahme helfen doch da gar nichts. Diese Unbelehrbaren fahren dann halt ohne Führerschein weiter. Da könnte nur helfen, das Auto für drei Monate zu beschlagnahmen, bei einem zweiten Vorfall für sechs Monate und nach einem eventuellen dritten Vorfall komplett zu beschlagnahmen und zu versteigern. Der Erlös kommt in die Staatskasse.
Ingo Heinz, per E-Mail
Erschienen am Fr, 14.1.2022
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